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Dienstag, 13. November 2018

WESTGRUND Aktiengesellschaft: Wann kommt denn nun der angekündigte Squeeze-out?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Bei der WESTGRUND AG war ein bevorstehender Squeeze-out bereits Ende 2016 mit einer Ad-hoc-Mitteilung angekündigt worden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2016/12/westgrund-aktiengesellschaft.html. Nachdem es 2017 nicht klappte, wurde angekündigt, dass ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre nunmehr 2018 durchgeführt werden solle: https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/12/squeeze-out-bei-der-westgrund.html. Hierzu hieß es auf der Hauptversammlung im Dezember 2017, dass die als Gutachterin beauftragte Warth & Klein Grant Thornton AG und der gerichtlich bestellte Angemessenheitsprüfer Wollny WP sich noch in der Abstimmung befänden und dass der Bewertungsprozess länger andauere als geplant.

Anscheinend sind die beiden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei ihren Abstimmungen nicht wirklich weiter gekommen. Auf der nunmehr vorliegenden Einladung zur Hauptversammlung am 18. Dezember 2018 (zwei Jahre nach der Ad-hoc-Meldung) sucht man den Tagesordnungspunkt Squeeze-out weiterhin erfolglos. Vielleicht wird auf der Hauptversammlung wenigstens mitgeteilt, wie es weiter gehen soll. Billiger wird die Abfindung wohl nicht werden.

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