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Mittwoch, 7. November 2018

Diebold Nixdorf, Inc. und Diebold Nixdorf AG beabsichtigen, umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out bei der Diebold Nixdorf AG durchzuführen

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

7. November 2018 - Paderborn - Die Diebold Nixdorf, Inc. und die Diebold Nixdorf AG haben heute vereinbart, zum Zwecke der Vereinfachung der zukünftigen Konzernstruktur der Diebold-Nixdorf-Gruppe eine Verschmelzung der Diebold Nixdorf AG (als übertragender Rechtsträger) auf eine
hundertprozentige unmittelbare Tochtergesellschaft der Diebold Nixdorf, Inc., die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA ("Diebold KGaA"), als übernehmender Rechtsträger durchzuführen. Im Rahmen dieser Verschmelzung soll ein Ausschluss der verbleibenden Minderheitsaktionäre der Diebold Nixdorf AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) erfolgen. In der Folge eines solchen umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out würde die Diebold Nixdorf AG aufhören zu bestehen und die Notierung der Aktien der Diebold Nixdorf AG an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt. Die Diebold KGaA hält derzeit 28.006.679 Aktien der Diebold Nixdorf AG, mithin 93,9% der Anteile am Grundkapital der Diebold Nixdorf AG (unter Herausrechnung eigener Aktien).

Zu diesem Zwecke werden die Diebold KGaA und die Diebold Nixdorf AG Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufnehmen. Der Verschmelzungsvertrag soll dem Aufsichtsrat der Diebold Nixdorf AG zur Zustimmung vorgelegt werden. Nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages soll eine außerordentliche Hauptversammlung der Diebold Nixdorf AG einberufen werden, in der die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Diebold Nixdorf AG auf die Diebold KGaA gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen werden soll. Die außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2019 stattfinden.

Für den Fall, dass die außenstehenden Aktionäre der Diebold Nixdorf AG der Diebold KGaA noch vor Veröffentlichung der Einladung für die außerordentliche Hauptversammlung der Diebold Nixdorf AG ihre Aktien nach Maßgabe des Barabfindungsangebots im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Diebold KGaA als herrschendem
Unternehmen und der Diebold Nixdorf AG als beherrschtem Unternehmen in einem Umfang andienen, dass die Diebold KGaA mindestens 95% der Anteile am Grundkapital der Diebold Nixdorf AG (unter Herausrechnung eigener Aktien) erwirbt, behalten sich die Diebold Nixdorf, Inc. und die Diebold KGaA vor, die Einleitung eines aktienrechtlichen Squeeze-Outs nach §§ 327a ff. des
Aktiengesetzes (AktG) an Stelle eines umwandlungsrechtlichen Squeeze-Outs in Erwägung ziehen. In jedem Fall würde ein aktienrechtlicher Squeeze-Out zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Zeitraum wie der hier angekündigte umwandlungsrechtliche Squeeze-Out erfolgen. Weder die rechtliche noch die wirtschaftliche Stellung der Minderheitsaktionäre der Diebold Nixdorf AG würde sich infolge eines Wechsels von einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out zu einem aktienrechtlichen Squeeze-Out verändern.

Paderborn, 7. November 2018

Diebold Nixdorf AG

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