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Dienstag, 14. August 2018

BUWOG AG: Barabfindung für Minderheitsaktionäre von BUWOG mit EUR 29,05 je Aktie festgesetzt

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Wien, 12. August 2018. Die BUWOG AG ("BUWOG") gibt bekannt, dass der Vorstand der BUWOG gemeinsam mit der Vonovia SE ("Vonovia") als Hauptgesellschafterin der BUWOG im Rahmen des eingeleiteten Gesellschafter-Ausschlussverfahrens heute die angemessene Barabfindung für die auszuschließenden Minderheitsaktionäre von BUWOG mit EUR 29,05 je Aktie festgesetzt hat.

Vonovia und der Vorstand von BUWOG haben heute darüber hinaus den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz beschlossen. Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung unterliegen noch einer Prüfung durch die Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer.

Die ordentliche Hauptversammlung von BUWOG, auf der unter anderem die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptgesellschafter beschlossen werden soll, wird voraussichtlich am 2. Oktober 2018 stattfinden.

Über die BUWOG Group

Die BUWOG AG, Hietzinger Kai 131, 1130 Wien, ist der führende deutsch-österreichische Komplettanbieter im Wohnimmobilienbereich und blickt auf eine mittlerweile 67-jährige Erfahrung zurück. Das Immobilienbestandsportfolio umfasst rund 48.800 Bestandseinheiten und befindet sich in Deutschland und Österreich. Neben dem Asset Management der eigenen Bestandsimmobilien wird mit den Geschäftsbereichen Property Sales und Property Development die gesamte Wertschöpfungskette des Wohnungssektors abgedeckt. Die Aktien der BUWOG AG (ISIN AT00BUWOG001) sind seit Ende April 2014 an den Börsen in Frankfurt am Main, Wien und Warschau notiert. Hauptgesellschafterin der BUWOG AG ist die DAX 30 gelistete Vonovia SE, Deutschlands führendes bundesweit aufgestelltes Wohnungsunternehmen.

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