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Mittwoch, 4. Juli 2018

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der BOGESTRA: Vergleichsweise Anhebung der Barabfindung um EUR 10,- auf EUR 280,-

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft ("BOGESTRA"), Bochum, hat das LG Dortmund bei dem Termin am 6. Juni 2018 einen Vergleich protokolliert. Dieser sieht eine Anhebung der Barabfindung um EUR 10,- auf EUR 280,- vor. Der Erhöhungsbetrag ist nicht verzinst und verjährt innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise. Das Spruchverfahren ist damit abgeschlossen.

LG Dortmund, Az. 20 O 93/16 AktE
Eckert u.a.. ./. Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum
29 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, 40227 Düsseldorf (RA Dr. Martin Wittmann)

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