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Freitag, 2. März 2018

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der conwert Immobilien Invest SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE, Wien, am 29. August 2017 beschlossenen Gesellschafterausschlusses gemäß dem österreichischen Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) ist am 25. Oktober 2017 in das vom Handelsgericht Wien geführte Firmenbuch eingetragen und am 31. Oktober 2017 im Amtsblatt der Wiener Zeitung bekannt gemacht worden. Mehreren Minderheitsaktionäre hatten die Höhe des angebotenen Barabfindungsbetrags kritisiert und Überprüfungsanträge gestellt. Das Handelsgericht Wien hat die anhängigen Verfahren mit Beschluss vom 26. Februar 2018 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 75 Fr 17511/17z verbunden. Mit Beschluss vom gleichen Tag hat es Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Für Nachbesserungsrechte aus diesem Verfahren gibt es zahlreiche Kaufangebote. Nach Kaufangeboten zu EUR 0,12 und EUR 0,38 für conwert-Nachbeserungsrechte - siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2018/01/weiteres-kaufangebot-fur-conwert.html - hatten die Armbrust Anlageberatung GmbH und der österreichische Interessenverband für Anleger (IVA) jeweils EUR 1,- je Nachbesserungsrecht geboten. Die Small & Mid Cap Investmentbank AG ist von zunächst EUR 0,85 auf EUR 1,- nachgezogen, vgl.: https://spruchverfahren.blogspot.de/2018/02/weiteres-kaufangebot-fur-conwert.html

Handelsgericht Wien, Az. 75 Fr 17511/17z
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Bernhard Garger, 1090 Wien
Antragsgegnerin: Vonovia SE

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