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Dienstag, 7. November 2017

Neuer Trend: Provisionen für die Auszahlung von Squeeze-out-Barabfindungen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie uns mehrere von Squeeze-out-Fällen betroffene Minderheitsaktionäre mitgeteilt haben, werden seit kurzer Zeit die Abfindungsbeträge vielfach mit Provisionen u.Ä. belastet und auch auf Kundenbeschwerden hin diese Beträge nicht erstattet. Nach meiner Rechtsauffassung ist die Barabfindung kosten-, spesen- und provisionsfrei zu zahlen. Es handelt sich ja nicht um eine freiwillige Veräußerung. Eventuelle von der Depotbank abgerechnete Kosten sind von der den Squeeze-out betreibenden Hauptaktionärin zu tragen (sofern es für die Depotbank überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Berechnung gibt).

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