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Montag, 30. Oktober 2017

Effecten-Spiegel AG: Effecten-Spiegel-Klage eröffnet ehemaligen Postbank-Aktionären die Möglichkeit, ihre Nachzahlungsansprüche einzufordern - Die Effecten-Spiegel AG wird die Aktionäre dabei unterstützen

Pressemitteilung der Effecten-Spiegel AG vom 20. Oktober 2017

Das Landgericht Köln hat heute den Anspruch auf Nachbesserung der ehemaligen Postbank-Aktionäre, die 2010 das Abfindungsangebot der Deutschen Bank in Höhe von 25 Euro angenommen hatten, bejaht.

Die Deutsche Bank AG hatte am 7. Oktober 2010 den Aktionären der Deutschen Postbank AG ein freiwilliges Übernahmeangebot unterbreitet. Schon zu diesem Zeitpunkt war für die Effecten-Spiegel AG klar, dass dieser Angebotspreis zu niedrig ist, denn die Deutsche Bank AG hatte bereits 2008 mit der Deutschen Post AG alle Vereinbarungen geschlossen, um deren Postbank-Aktien für 57,25 Euro zu übernehmen. Daher hatte die Effecten-Spiegel AG am 05.11.2010 als einzige Postbank-Aktionärin Klage eingereicht und ihre Ansprüche durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) vertreten. Dieser hatte mit Urteil vom 29.07.2014 klargestellt, dass "die Aktionäre, die das Übernahmeangebot angenommen haben, einen Anspruch gegen den Bieter auf Zahlung der angemessenen Gegenleistung haben." Diesem Leitsatz folgend hatten zahlreiche Aktionäre ebenfalls Klage eingereicht und einen höheren Abfindungspreis gefordert.

Mit Urteil vom 20.10.2017 hat nun das Landgericht Köln allen Aktionären, die vor dem 7. Oktober 2010 Aktien der Deutschen Postbank AG hielten und das Übernahmeangebot zu 25 Euro angenommen hatten, einen Nachzahlungsanspruch von bis zu 32,25 Euro je Postbank-Aktie (bis auf 57,25 Euro) anerkannt. Das von der Effecten-Spiegel AG vorgetragene "acting in concert" wurde vom LG Köln bestätigt. Der nächste Verhandlungstermin vor dem OLG Köln in Sachen Effecten-Spiegel AG ./. Dt. Bank ist für den 08.11.2017 terminiert.

Da die Verjährungsfrist am 31.12.2017 endet, können alle Aktionäre, die 2010 das Übernahmeangebot der Deutschen Bank AG angenommen haben, jetzt noch ihre Ansprüche anmelden, um die Nachbesserung zu erhalten. Die Effecten-Spiegel AG wird alle Kleinaktionäre dabei aktiv unterstützen, deren Ansprüche bündeln und über Herrn Rechtsanwalt Dr. Oliver Krauss der Münchener Kanzlei TRICON vertreten lassen. Dieser hatte die wichtige BGH-Entscheidung für die Effecten-Spiegel AG erstritten und sechs Kläger vor dem LG Köln vertreten.

Genauere Informationen werden in Kürze auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.effecten-spiegel.de und im gleichnamigen Börsenjournal veröffentlicht.

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