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Donnerstag, 21. September 2017

F24 AG: Squeeze-out-Beschluss im Handelsregister eingetragen

Corporate News

München, Deutschland, 20. September 2017. Mit heutigem Datum wurde im Handelsregister des Amtsgerichts München der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der F24 AG (WKN: A12UK2) vom 04. August 2017 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der F24 AG auf die A.II Holding AG (Hauptaktionärin) mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 229755) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der F24 AG kraft Gesetzes auf die A.II Holding AG mit Sitz in München übergegangen.

Von Seiten der Hauptaktionärin A.II Holding AG ist die Dero Bank AG, München, mit der wertpapiertechnischen Abwicklung beauftragt. Diese wird nunmehr die notwendigen Schritte für den wertpapiertechnischen Vollzug einleiten.

Die Notierung der Aktien der F24 AG im Handelssegment m:access der Börse München und die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr wird voraussichtlich in Kürze enden.

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