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Donnerstag, 28. September 2017

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der CREATON Aktiengesellschaft

CREATON Aktiengesellschaft

Wertingen
ISIN DE0005483036

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der CREATON Aktiengesellschaft, Wertingen


Die ordentliche Hauptversammlung der CREATON Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) vom 11. August 2017 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, Etex Holding GmbH, Heidelberg (nachfolgend der „Hauptaktionär“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“). Dem Hauptaktionär gehören Aktien in Höhe von mehr als 95 % des um die Anzahl eigener Aktien verminderten Grundkapitals der Gesellschaft.

Der Übertragungsbeschluss ist am 22. September 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Augsburg (HRB 74) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Vorzugsaktien eine vom Hauptaktionär zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 34,66 für je eine auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, der ADKL AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen. Die Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft ist am 23. September 2017 erfolgt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist bei der


Baader Bank Aktiengesellschaft, 
Unterschleißheim,

zentralisiert.

Minderheitsaktionäre der Gesellschaft brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich ab dem 29. September 2017.

Sollte für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festgesetzt werden, wird diese höhere Abfindung allen ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft gewährt werden.

Wertingen, im September 2017

CREATON Aktiengesellschaft AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. September 2017

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