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Donnerstag, 8. Juni 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG: Bestellung eines gerichtlichen Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation hatte das Landgericht Frankfurt am Main bei der mündlichen Verhandlung am 31. Januar 2017 eine vergleichsweise Erhöhung der Barabfindung um EUR 1,- vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde von der Antragsgegnerin abgelehnt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat daraufhin Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal Transaction Advisory GmbH, zum Sachverständigen bestellt. Dieser schätzt die Kosten auf nicht mehr als EUR 275.000,- bis EUR 300.000,-.

Die bisherigen Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin, die Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, haben ihr Mandant zwischenzeitlich mit Schriftsatz vom 30. Mai 2017 niedergelegt.

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 77/15
Wiederhold u.a. ./. Atlas Mara Beteiligungs AG (nunmehr: Atlas Mara Beteiligungs GmbH)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Atlas Mara Beteiligungs AG: derzeit anwaltlich nicht vertreten, bisher: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (Rechtsanwältin Dr. Mennicke)

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