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Dienstag, 21. Februar 2017

Übernahmeangebot für SinnerSchrader-Aktien

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Accenture Digital Holdings GmbH Campus Kronberg 1, 61476 Kronberg im Taunus Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 107550

Zielgesellschaft:

SinnerSchrader Aktiengesellschaft Völckersstraße 38, 22765 Hamburg Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 74455
ISIN: DE0005141907 (WKN: 514190)

Accenture Digital Holdings GmbH (die 'Bieterin') hat am 20. Februar 2017 entschieden, den Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SinnerSchrader Aktiengesellschaft (die 'SinnerSchrader-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 9,00 je SinnerSchrader-Aktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot').

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und weitere Informationen zu dem Übernahmeangebot werden im Internet unter http://accenture.de/company-acquisition veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die Bieterin ist eine Gesellschaft der Accenture Gruppe, ein weltweit führendes Dienstleistungsunternehmen, das ein breites Portfolio von Services und Lösungen in den Bereichen Strategie, Consulting, Digital, Technologie und Operations anbietet. Im Wege mehrerer Aktienkaufverträge mit verschiedenen Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft vom 20. Februar 2017 hat die Bieterin Ansprüche auf die Übertragung von insgesamt 7.171.473 SinnerSchrader-Aktien (was rund 62,13% des Grundkapitals der SinnerSchrader Aktiengesellschaft entspricht) zu einem Kaufpreis von EUR 9,00 je SinnerSchrader-Aktie erworben. Die Übertragung der Aktien unter den Aktienkaufverträgen auf den Bieter soll voraussichtlich bis Ende März 2017 erfolgen (vorbehaltlich der einschlägigen kartellrechtlichen Freigaben).

Das Übernahmeangebot wird unter den in der Angebotsunterlage mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen (insbesondere der einschlägigen kartellrechtlichen Freigaben) stehen. 

Wichtiger Hinweis:

Die Bedingungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') in der Angebotsunterlage der Bieterin für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Investoren und Inhabern von SinnerSchrader-Aktien wird empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SinnerSchrader- Aktien dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot der Bieterin zum Kauf von SinnerSchrader-Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch die Bieterin.

Ein Angebot zum Erwerb der SinnerSchrader-Aktien erfolgt nur durch die Bekanntmachung der Angebotsunterlage und wird sich ausschließlich nach deren Bestimmungen richten. Die Bedingungen in der Angebotsunterlage können von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben sind, abweichen.

Den Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft wird empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ('WpÜG') und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ('WpÜG-Angebotsverordnung') unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere nicht der Rechtsordnungen der USA, Australiens und Japans) wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

In den Vereinigten Staaten von Amerika ('USA') sowie in jeder anderen Jurisdiktion, in der ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes nicht gesetzeskonform wäre, stellt diese Veröffentlichung weder ein Angebot, Wertpapiere zu kaufen, noch die Aufforderung zu einem Angebot, Wertpapiere zu verkaufen, dar.

Das Übernahmeangebot wird weder direkt noch indirekt in den USA oder in die USA hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein Mittel des Handels mit dem Ausland oder zwischen den US-Bundestaaten (any means or instrumentality of foreign or interstate commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon, Email oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse (national securities exchange) in den USA durchgeführt.

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