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Donnerstag, 22. Dezember 2016

Sachsenmilch AG: Widerruf der Zulassung zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse

Die Frankfurter Wertpapierbörse hat am 20.12.2016 mitgeteilt, dass sie dem Antrag der Sachsenmilch AG mit dem Sitz in Leppersdorf, ISIN DE000A0DRXC4, WKN A0DRXC, stattgibt und die Zulassung der Aktien der Sachsenmilch AG zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse widerruft. Der Widerruf wird mit einer Frist von 3 Börsentagen nach Veröffentlichung des Widerrufs im Internet wirksam. Die Veröffentlichung erfolgte am 20.12.2016 im Internet auf der Homepage der Deutsche Börse AG, so dass der Widerruf mit Ablauf des 23.12.2016 wirksam wird. Gleichzeitig hat die Frankfurter Wertpapierbörse die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheids angeordnet. 

Sachsenmilch AG, 21.12.2016 
Der Vorstand

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