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Mittwoch, 26. Oktober 2016

Halloren Schokoladenfabrik AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Halloren Schokoladenfabrik AG beschließen Rückkauf eigener Aktien

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MAR

Halle / Saale, den 25. Oktober 2016 - Der Vorstand der Halloren Schokoladenfabrik AG (ISIN DE000A0LR5T0) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der durch die Hauptversammlung vom 17.06.2015 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen. Insgesamt können bis zum 16.06.2020 bis zu 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals durch die Gesellschaft erworben werden. Die Aktien sollen ausschließlich über die Börse erworben werden. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Nebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

In einem ersten Schritt sollen in der Zeit vom 01.11.2016 bis zum 03.12.2016 bis zu 200.000 Aktien gekauft werden. Auf der Basis des vorstehend genannten Beschlusses der Hauptversammlung sind weitere Rückkäufe von eigenen Aktien jederzeit möglich.

Der Vorstand hält die Aktie und damit die Gesellschaft zum derzeitigen Kurs für unterbewertet. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft wollen mit dem Erwerb der eigenen Aktien durch die Gesellschaft nach den jüngsten Kursentwicklungen der Aktie positive Signale an den Kapitalmarkt senden. Die Geschäftstätigkeit der Halloren Schokoladenfabrik AG wird durch den am 21.10.2016 angekündigten Rückzug vom Freiverkehr nicht berührt.

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