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Mittwoch, 15. Juni 2016

Sparta AG: Information zum Spruchverfahren der AXA Konzern AG

Corporate News

Die AXA Konzern AG hat im Jahr 2006 den Zwangsausschluss ("Squeeze-Out") ihrer Minderheitsaktionäre beschlossen. Seit dem Jahr 2007 wird vor dem Landgericht Köln ein Spruchverfahren durchgeführt, dass die materielle Angemessenheit der damaligen Abfindungszahlung überprüft. Die Sparta AG ist Inhaberin einer bedeutenden Anzahl von Abfindungsergänzungsansprüchen der AXA Konzern AG. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung für die Sparta AG möchten wir über ein Zwischenergebnis des Spruchverfahrens wie folgt informieren:

Die Sparta AG hat heute Kenntnis darüber erlangt, dass im erstinstanzlich vor dem Landgericht Köln geführten Spruchverfahren der Kölnischen Verwaltungs-Aktiengesellschaft für Versicherungswerte (KVAG) nunmehr ein Gutachten vorgelegt wurde. Die KVAG war zum Zeitpunkt ihres Squeeze-Outs mit 25,63% an der AXA Konzern AG beteiligt. Die Beteiligung an der AXA Konzern AG stellte den wesentlichen Vermögensgegenstand der KVAG dar. Das Spruchverfahren der AXA Konzern AG läuft aktuell parallel zum Spruchverfahren der KVAG sowie zwei weiteren Spruchverfahren im AXA-Umfeld vor dem Landgericht Köln. In allen vier Verfahren wurden vom Landgericht Köln die NPP Niethammer Posewang & Partner GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft als Gutachter bestellt: "Um zu gewährleisten, dass bei allen Gutachten die gleichen Grundsätze zum Zuge kommen waren sämtliche vier Gutachten gleichzeitig vorzulegen." Im Rahmen des vorgelegten KVAG-Gutachtens, das mehrere 100 Seiten umfasst und Sparta bisher auszugsweise vorliegt, wurde für die AXA Konzern AG ein Unternehmenswert von EUR 7,431 Mrd. ermittelt.

Die hypothetische Zahlung des Differenzbetrags zwischen damaliger Abfindung und dem gutachterlich ermittelten Wert hätte für Sparta einen substanziellen Effekt auf die Vermögens- und Ertragslage. Dieser Betrag wäre zusätzlich um die gesetzlichen Zinsen zu erhöhen. Insgesamt könnte sich ein potentieller Zahlungsanspruch zu Gunsten von Sparta in Höhe von mehr als EUR 35 Mio. beziehungsweise von mehr als EUR 45 je Sparta Aktie ergeben.

Die Zahlung des Nachbesserungsbetrags unterliegt mehreren Voraussetzungen, die derzeit noch nicht erfüllt sind. Es handelt sich bei den gemachten Angaben um rein hypothetische Werte, die zum Zeitpunkt einer endgültigen und unwiderruflichen Entscheidung höher oder niedriger liegen könnten als der oben ermittelte potentielle Zahlungsanspruch. Uns liegt derzeit kein Gutachten zur Unternehmenswertermittlung im Spruchverfahren der AXA Konzern AG vor. Ebenfalls wurde vom Gericht noch kein mündlicher Termin zur Diskussion mit dem Gutachter anberaumt. Das Spruchverfahren zur AXA Konzern AG ist demnach trotz der langen Verfahrensdauer seit dem Jahr 2007 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erstinstanzlich entschieden. Wir rechnen nicht mit einer endgültigen Entscheidung im Spruchverfahren im laufenden Geschäftsjahr. Zum jetzigen Zeitpunkt können dementsprechend keine verlässlichen Aussagen darüber getroffen werden, ob und wann es gegebenenfalls zu einer Nachbesserungszahlung zu Gunsten der Sparta AG kommt.

Der Vorstand

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