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Dienstag, 16. Februar 2016

DOCOMO Digital GmbH: Bekanntmachung des Ergebnisses des öffentlichen Erwerbsangebots für Aktien der net mobile AG

DOCOMO Digital GmbH (im Folgenden "Bieterin"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der japanischen NTT DOCOMO, INC., hat am 14. Januar 2016 ein öffentliches Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelisteten net mobile AG (im Folgenden "net mobile", ISIN DE0008137852) abgegeben. Der Angebotspreis betrug EUR 6,50 je net mobile-Aktie.

Die Annahmefrist des Erwerbsangebots ist am 11. Februar 2016, 24:00 Uhr (MEZ) abgelaufen. Im Rahmen des Erwerbsangebots der Bieterin wurden insgesamt 949.104 net mobile-Aktien (entspricht ca. 7,62% des Grundkapitals) zum Verkauf eingereicht. Zusammen mit der von der Bieterin zu Beginn des Erwerbsangebots gehaltenen Beteiligung von ca. 87,36% entspricht dies ca. 94,98% des Grundkapitals von net mobile.

Außerhalb des öffentlichen Erwerbsangebots hat die Bieterin bis zum heutigen Tag zusätzlich zu den angedienten Aktien insgesamt 100.000 net mobile-Aktien (entspricht ca. 0,8% des Grundkapitals) zu identischen wirtschaftlichen Bedingungen erworben. Damit wird die Bieterin mit Abwicklung des Erwerbsangebots insgesamt 11.923.773 net mobile-Aktien (entspricht ca. 95,79% des Grundkapitals) halten.

Die Abwicklung des Erwerbsangebots und die Zahlung des Kaufpreises richtet sich nach Ziffer 4.6 des Angebotsdokuments und wird am 19. Februar 2016 stattfinden. Anders als bei öffentlichen Übernahmeangeboten im Anwendungsbereich des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) haben net mobile-Aktionäre nach Ablauf der Annahmefrist keine weitere Möglichkeit, ihre Aktien noch im Rahmen des öffentlichen Erwerbsangebots zum Verkauf einzureichen.

Wichtiger Hinweis

Die net mobile-Aktien werden nicht im Regulierten Markt, sondern im Freiverkehr (Marktsegment Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Das Erwerbsangebot und dessen Durchführung unterliegen daher nicht den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG). Die Bieterin weist darauf hin, dass das Erwerbsangebot nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fällt und von dieser weder geprüft noch gebilligt wurde noch künftig geprüft wird.

Das Erwerbsangebot ist ausschließlich an alle net mobile-Aktionäre gerichtet, die ihren Wohnsitz und ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Alle anderen net mobile-Aktionäre, insbesondere net mobile-Aktionäre mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, sind von dem Erwerbsangebot ausgeschlossen. Das Erwerbsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt.

Diese Bekanntmachung dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von net mobile-Aktien. Mit Ausnahme des im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot zur Verfügung gestellten Angebotsdokuments sind diese Bekanntmachung sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot zur Verfügung gestellte Informationen auch kein Angebot zum Kauf von net mobile-Aktien.

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