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Freitag, 15. Januar 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Süd-Chemie AG: Gutachten von WP Creutzmann

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Süd-Chemie AG, München, hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 5. April 2013 Herrn WP/StB Dipl.-Kfm. Andreas Creutzmann, IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zum Sachverständigen benannt. Der  Sachverständige sollte Fragen zur Planung und zu dem angesetzten Kapitalisierungszinssatz beantworten.

In seinem nunmehr vorgelegten, auf den 14. Dezember 2015 datierten Gutachten kommt Herr WP Creutzmann zu dem Ergebnis, dass der angesetzte Basiszinssatz in Höhe von 3,5 % zum Bewertungsstichtag zu hoch war. Nach der Svensson-Methode ergebe sich ein Zinssatz in Höhe von ungerundeten 2,8914 % bzw. gerundet 3,0 % vor Steuern (S. 79). Ansonsten ist der Gutachter der Auffassung, dass die Auswirkungen der Finanzkrise durch eine Erhöhung der Marktrisikoprämie kompensiert werden könnten. Der von KPMG herangezogene Wachstumsabschlag in Höhe von 1,0 % sei vor dem Hintergrund, dass das zugrundeliegende nachhaltige Gesamtwachstum der Süd-Chemie AG 4,53 % betrage (und damit oberhalb der allgemeinen Inflationsrate liege), "nicht zwingenderweise unplausibel".

LG München I, Az. 5 HK O 26513/11
SdK e.V. u.a. ./. Clariant AG
87 Antragsteller 
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, c/o TaylorWessing, 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Clariant AG:
Rechtsanwälte White Case LLP, 60323 Frankfurt am Main

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