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Freitag, 11. September 2015

Squeeze-out bei der Swarco Traffic Holding AG eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die SWARCO AG mit dem Sitz in Wattens, Österreich, ist am 8. September 2015 im zuständigen Handelsregister (Amtsgericht München) eingetragen (und am 9. bzw. 11. September 2015 bekannt gemacht) worden. Die ordentliche Hauptversammlung der Swarco Traffic Holding AG  (früher: M. Tech Technologie und Beteiligungs AG) hatte am 23. Juli 2015 den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 6,66 je Aktie beschlossen. Die Angemessenheit dieses Barabfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren vor dem LG München I überprüft werden.

Der nunmehr von der Hauptaktionärin angebotene Betrag in Höhe von EUR 6,66 liegt deutlich über dem Übernahmeangebot in Höhe von EUR 4,- im letzten Jahr (siehe hierzu http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/08/freiwilliges-erwerbsangebot-die.html).

Bereits zuvor war ein Delisting der Swarco Traffic Holding-Aktien beschlossen worden, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/04/swarco-traffic-holding-ag-delisting-der.html.

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