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Dienstag, 25. August 2015

Squeeze-out bei der Jetter AG eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Jetter AG, Ludwigsburg, ist am 21. August 2015 im Handelsregister der Gesellschaft (Amtsgericht Stuttgart) eingetragen worden. Damit sind deren Aktien auf die Hauptaktionärin, die Bucher Beteiligungsverwaltung AG, übertragen worden.

Die Hauptaktionärin hat eine Barabfindung in Höhe von EUR 9,58 je Aktie festgelegt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/05/squeeze-out-bei-der-jetter-ag-zu-eur-958.html. Bei Übernahmeangeboten in den Jahren 2013 und 2014 hatte sie zunächst EUR 7,- geboten.

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