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Montag, 13. April 2015

Abschluss des Spruchverfahrens zur Eingliederung der BM Bäckermühlen AG

GoodMills Deutschland GmbH
Hamburg
(vormals: VK MÜHLEN AKTIENGESELLSCHAFT)

Ergänzende technische Bekanntmachung
zu der im Bundesanzeiger am 21. November 2014 veröffentlichten Bekanntmachung über die
Beendigung eines Spruchverfahrens betreffend die ehemaligen Aktionäre der
BM Bäckermühlen AG, Hamburg,
im Zusammenhang mit der Eingliederung der BM Bäckermühlen AG in die VK Mühlen AG
- ISIN DE0007286007 / WKN 728600 -

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren nach §§ 320b, 306 AktG a.F. betreffend die Abfindung der anlässlich der am 25.07./16.08.2000 beschlossenen Eingliederung der BM Bäckermühlen AG in die VK Mühlen Aktiengesellschaft (nunmehr: GoodMills Deutschland GmbH) ausgeschiedenen Aktionäre der BM Bäckermühlen AG hat das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 23.09.2014, Az. 13 W 15/13, entschieden, dass den ausgeschiedenen Aktionären der BM Bäckermühlen AG je Aktie im Nennwert von DM 50,- eine Barabfindung in Höhe von EUR 133,56 nebst Zinsen in Höhe von 2%-Punkten über dem Basiszinssatz für die Zeit vom 14.12.2000 bis zum 31.08.2009 und von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2009 zu zahlen ist. Einzelheiten des Beschlusses sind seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 21.11.2014 zu entnehmen.

Die Eingliederung der BM Bäckermühlen AG in die VK Mühlen AG wurde am 15.11.2000 im Handelsregister der BM Bäckermühlen AG eingetragen. Mit diesem Datum sind die vormaligen Aktionäre der BM Bäckermühlen AG ausgeschieden und die Aktien auf die damalige VK Mühlen Aktiengesellschaft übertragen worden.

Die VK Mühlen AG hatte in den Beschlüssen vom 25.07./16.08.2000 den Aktionären der BM Bäckermühlen AG eine Abfindung in Höhe von EUR 128,00 angeboten. Dieser Betrag wurde den ehemaligen Aktionären der BM Bäckermühlen AG bereits ausgezahlt. Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist demnach nur noch die technische Abwicklung des sog. Abfindungsergänzungsanspruchs in Höhe von EUR 5,56 je Aktie der ehemaligen BM Bäckermühlen AG nebst dem vom OLG Hamburg ausgesprochenen Zinsanspruch.

Zur technischen Abwicklung  des Abfindungsergänzungsanspruchs fordern wir die ehemaligen Aktionäre der BM Bäckermühlen AG auf, ihre Abfindungsergänzungs- und Zinsansprüche unter Vorlage eines geeigneten Nachweises im Original bzw. unter Einreichung ihrer effektiven Stücke bei der Rechtsanwaltskanzlei

LLR Legerlotz Laschet
Rechtsanwälte GbR
Mevissenstr. 15
50668 Köln
Telefon: +49(0221) - 55400130

schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung von Ansprüchen bitten wir zur Vereinfachung der Abwicklung das nachfolgende Formular zu nutzen. Als geeigneter Nachweis für einen Anspruch auf Abfindungsergänzung gilt insbesondere die Bestätigung der depotführenden Stelle über die Entnahme/Ausbuchung der betreffenden Aktien der BM Bäckermühlen AG aus dem Depot des Anspruchstellers im Zuge der Eingliederung in die VK Mühlen AG oder die Bestätigung der depotführenden Stelle, dass sich die betreffenden Aktien der BM Bäckermühlen AG per 15.11.2000 im Depot des Anspruchstellers befunden haben und in der Folgezeit nicht veräußert worden sind.

Die von der GoodMills Deutschland GmbH mit der Abwicklung betraute Rechtsanwaltskanzlei wird sodann das Bestehen von Nachzahlungsansprüchen prüfen und die entsprechenden Zahlungen veranlassen.

Steuerliche Behandlung:
Die Abfindungsergänzung und Zinsen gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung. Die Abfindungsergänzung kann steuerpflichtig sein. Zinserträge sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den nachbesserungsberechtigten ehemaligen Aktionären der BM Bäckermühlen empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Sonstiges:
Die Erfüllung der sich aus der Nachbesserung ergebenden Ansprüche ist für die ehemaligen Aktionäre der BM Bäckermühlen AG kostenfrei. Kosten können den ehemaligen Aktionären der BM Bäckermühlen AG durch die Anmeldung ihrer Ansprüche, insbesondere für Porto, oder durch die Erstellung von Nachweisen zum Nachweis ihrer Anspruchsberechtigung durch die depotführenden Stellen entstehen. Diese Kosten werden den ehemaligen Aktionären auf entsprechenden Nachweis hin von der GoodMills Deutschland GmbH erstattet.

Bei eventuellen Rückfragen werden die nachbesserungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der BM Bäckermühlen gebeten, sich an die Rechtsanwaltskanzlei LLR Legerlotz Laschet Rechtsanwälte GbR unter der vorgenannten Adresse zu wenden.

Hamburg, im April 2015,

GoodMills Deutschland GmbH
Die Geschäftsführer

Quelle: Bundesanzeiger vom 10. April 2015

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