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Donnerstag, 20. März 2014

Röder Zeltsysteme und Service AG: Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens und Festlegung der Barabfindung

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Büdingen, 19.03.2014

Die Zurmont Madison Deutschland GmbH, München, hat dem Vorstand der Röder Zeltsysteme und Service AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an der Röder Zeltsysteme und Service AG auf die Zurmont Madison Deutschland GmbH als Hauptaktionärin entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff. AktG (sog. "Squeeze-Out") auf EUR 71,79 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Röder Zeltsysteme und Service AG festgelegt hat. Die Zurmont Madison Deutschland GmbH bestätigt, wiederholt und konkretisiert damit ihr dem Vorstand der Röder Zeltsysteme und Service AG am 11.12.2013 übermitteltes Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG.

In einer noch einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung der Röder Zeltsysteme und Service AG, die voraussichtlich am 7.05.2014 in Büdingen stattfinden wird, sollen die entsprechenden Beschlüsse über den "Squeeze-Out" gefasst werden.

Röder Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
 - Der Vorstand -

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