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Dienstag, 18. Februar 2014

n.runs AG stellt Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG vom 17. Februar 2014

Oberursel/Mainz, 17. Februar 2014: Die n.runs Aktiengesellschaft (ISIN DE000A0LEFF5) hat die Weichen für ein Delisting ihrer Aktien gestellt. Der Vorstand der Gesellschaft hat nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse heute den Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse im Hinblick auf sämtliche Aktien der n.runs Aktiengesellschaft beantragt. Nach einem erfolgten Widerruf, der nach § 46 Abs. 2 S. 3 der Börsenordnung nach sechs Monaten nach dessen Veröffentlichung wirksam wird, werden die Aktien der n.runs Aktiengesellschaft nicht mehr im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar sein.

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