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Donnerstag, 13. Februar 2014

CUSTODIA Holding AG: Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung der Stammaktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Berlin

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

München, 5. Februar 2014 / Der Vorstand der Custodia Holding AG, München hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse und der Geschäftsführung der Börse Berlin den Widerruf der Zulassung der Stammaktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Berlin gemäß § 39 Abs. 2 BörsG iVm. § 46 Abs. 1 Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse bzw. § 51 Abs. 1 der Börsenordnung Berlin zu beantragen. Die Zulassung der Stammaktien der Gesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) der Börse München bleibt bestehen.

München, den 5. Februar 2014

Der Vorstand

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