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Mittwoch, 11. Dezember 2013

Guoshi Assets Investment Management Limited: Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Panamax Aktiengesellschaft

Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Panamax Aktiengesellschaft gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Kontrollerwerber:
Guoshi Assets Investment Management Limited,
P.O. Box 957, Offshore Incorporations Centre,
Road Town, Tortola, British Virgin Islands

Weiterer Kontrollerwerber:
Zhao Xu, Volksrepublik China
 
Zielgesellschaft:
Panamax Aktiengesellschaft,
Neue Mainzer Strasse 28,
60311 Frankfurt am Main, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 717365
ISIN DE000A1R1C81 / WKN A1R1C8
 
Guoshi Assets Investment Management Limited ("Guoshi") hat am 04. Dezember 2013 unmittelbar 1.052.048 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Panamax Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg (Adresse: Neue Mainzer Strasse 28, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (ISIN DE000A1R1C81) (nachfolgend die "Panamax-Aktien") erworben. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital und den Stimmrechten der Panamax Aktiengesellschaft in Höhe von ca. 66,62%. Guoshi hat damit gem. §§ 35 Abs. 1 S. 1, 29 Abs. 2 WpÜG die Kontrolle über die Panamax Aktiengesellschaft erlangt. Neben der Bieterin hat am 04. Dezember 2013 auch Herr Zhao Xu, Volksrepublik China, mittelbar die Kontrolle über die Panamax Aktiengesellschaft erlangt. Herr Zhao Xu hält unmittelbar keine Panamax-Aktien und auch keine Stimmrechte an der Panamax Aktiengesellschaft, jedoch werden ihm die von Guoshi gehaltenen Panamax-Aktien und Stimmrechte gem. § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 3 WpÜG zugerechnet. Die vorliegende Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen des weiteren Kontrollerwerbers, Herrn Zhao Xu.
 
Gemäß §  35 Abs. 2 S. 1 WpÜG ist Guoshi damit verpflichtet, ein Pflichtangebot an die außenstehenden Aktionäre der Panamax Aktiengesellschaft zum Erwerb aller von den außenstehenden Aktionären gehaltenen Panamax-Aktien ("Pflichtangebot") zu veröffentlichen. Nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") wird ein Pflichtangebot im Wege eines Barangebots erfolgen. Guoshi beabsichtigt, den Aktionären der Panamax Aktiengesellschaft vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen Panamax-Aktien zu einem Preis je Panamax-Aktie in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises in bar zu erwerben. Guoshi wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen des weiteren Kontrollerwerbers, Herrn Zhao Xu, erfüllen, der kein gesondertes Pflichtangebot für die Panamax-Aktien veröffentlichen wird.
 
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot sowie weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet unter
 
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Panamax-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Panamax Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

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