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Dienstag, 31. Dezember 2013

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Vodafone und Kabel Deutschland Holding AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG am 13. Februar 2014 zu entnehmen, haben Kabel Deutschland und die Vodafone-Tochtergesellschaft Vodafone Vierte Verwaltungs AG einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag sichert Vodafone den strategisch wichtigen Durchgriff auf alle Entscheidungen bei Kabel Deutschland und beendet die Eigenständigkeit des Münchener Unternehmens. Die außerordentliche Hauptversammlung von Kabel Deutschland muss dieser Strukturmaßnahme allerdings noch zustimmen.

Laut dem Vertrag sollen die Kabel-Deutschland-Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von 84,53 Euro je Aktie erhalten. Alternativ sollen diese eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 3,77 Euro brutto je Aktie bekommen. Angesichts von aktuellen Börsenkursen über 94 Euro (vor Kurzem sogar über 96 Euro) dürfte dieses Angebot allerdings in einem Spruchverfahren vom Landgericht München I überprüft werden.

Vodafone hält derzeit 76,57 Prozent der Anteile des größten deutschen Kabelnetzbetreibers. Für den Mehrheitserwerb hatte Vodafone 87 Euro je Aktie inklusive einer Dividende von 2,50 Euro geboten. Die Briten wollen mit dem Zukauf von Kabel Deutschland vor allem die Deutsche Telekom angreifen. Das größte deutsche Kabelnetz bietet nicht nur für TV-Angebote ein erhebliches Potenzial. Es kann auch für den Ausbau von Festnetz-Telefonie und als Internetzugang genutzt werden.

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