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Mittwoch, 17. Juli 2013

Squeeze-out Harpen AG: Gutachter sieht Wert einer Aktie bei EUR 23,58

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem am 15. Oktober 2004 beschlossenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Harpen Aktiengesellschaft, Dortmund, könnte es zu einer erheblichen Nachbesserung des von der Antragsgegnerin, der RWE AG, angebotenen Abfindungsbetrags kommen. Der Börsenkurs laut BaFin (vor der Squeeze-out-Bekanntmachung) lag bei EUR 18,73. Die RWE AG hatte die Barabfindung auf EUR 19,50 festgelegt und 2008 vergleichsweise (aber erfolglos) EUR 21,50 je Harpen-Aktie geboten. Der vom Gericht bestellte Gutachter, WP/StB Dipl.-Kfm Wolfgang Deitmer, kommt in seinem nunmehr vorgelegten Sachverständigengutachten auf einen Ertragswert von EUR 23,58. Dies entspricht einem Aufschlag von fast 21 % zu den ursprünglich angebotenen EUR 19,50.

Der Gutachter hatte entsprechend dem Beweisbeschluss den IDW S 1 2000 (Standard für Unternehmensbewertungen) zu Grunde gelegt. Laut dem Gutachten sind "im Bereich Energie die Investitionen des Jahres 2008 entgegen der getroffenen Annahme nicht kapitalwertneutral erfasst" worden (S. 94). Darüber hinaus habe sich eine Anhebung des Unternehmenswerts aufgrund einer detaillierten Ermittlung der Reinvestitionsrate ergeben.

LG Dortmund, Az. 20 O 115/05 (AktE)
Lindemann u.a. gegen RWE AG

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