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Freitag, 18. Mai 2007

Squeeze-out bei HypoVereinsbank

Bei der Hauptversammlung der Hypovereinbank am 26. Juni 2007 wird unter TOP 8 über den Squeeue-out entschieden.

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, München, auf die UniCredito Italiano Società per Azioni, Genua, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung

Nach § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem mehr als 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

Die UniCredito Italiano Società per Azioni (im Folgenden auch "UniCredito Italiano S.p.A." oder "UniCredit"), Via Dante 1, 16121 Genua, Italien, eingetragen im Unternehmensregister beim Amtsgericht Genua (Tribunale di Genova) unter der Steuer- und Umsatzsteuer-ID-Nr. 00348170101, hält direkt insgesamt 714.164.183 nennwertlose Aktien der HVB AG, hiervon 699.610.583 auf den Inhaber lautende Stammaktien und 14.553.600 auf den Namen lautende Vorzugsaktien,und weitere ihr gemäß § 327a Abs. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnende 51.684.532 auf den Inhaber lautende Stammaktien über ihre 100%-ige Tochtergesellschaft UniCredit Banca Mobiliare S.p.A. mit Sitz in Mailand, Italien. Der UniCredit gehören damit als Hauptaktionär im Sinne des § 327a AktG Aktien in Höhe von rund 95,45 % des Grundkapitals der HVB AG.

Die UniCredit hat das schriftliche Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG an den Vorstand der HVB AG gerichtet, die Hauptversammlung der HVB AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HVB AG auf die UniCredit gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von Euro 38,26 je Stückaktie der HVB AG beschließen zu lassen. Vorstand und Aufsichtsrat der HVB AG schlagen vor, auf Verlangen der UniCredit folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft mit Sitz in München werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer Barabfindung von Euro 38,26 je Stückaktie der Bayerische Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft auf den Hauptaktionär, die UniCredito Italiano Società per Azioni mit Sitz in Genua, übertragen.

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